Das FILMKUNSTFEST MV fördert mit einem hochdotierten Spielfilmwettbewerb den deutschsprachigen Film sowie Koproduktionen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Die eingereichten Filme müssen für den Kinoeinsatz über ein hochauflösendes digitales Vorführmedium verfügen und sollen nach dem 01. März 2024 fertiggestellt worden sein (Datum der Uraufführung). Zugelassen sind Kino-Produktionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Koproduktionen mit diesen Ländern. Filme, die nicht in einer deutschen Fassung vorliegen, müssen mit deutschen Untertiteln versehen sein.
Die Filme sollen eine Mindestlänge von 70 Minuten und keinen offiziellen Kinostart vor dem Festivaleinsatz haben. Erstaufführungen werden bevorzugt. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter.
Die Filmanmeldung und ein Online-Sichtungslink müssen bis zum 28.02.2025 an das Festivalbüro geschickt werden und, soweit vorhanden, auch digitale Filmstills und ein digitales Presseheft. Das Material wird nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgeschickt. Die Anmeldung erfolgt durch die Produktion, den Verleih, den/die Regisseur*in oder die Hochschule.
Die Adresse für die Einreichung von postalischem Material:
34. FILMKUNSTFEST MV, c/o FILMLAND MV gGmbH, Puschkinstrasse 44 (Rathaus), D-19055 Schwerin
Alternativ können Filme und Material auch über die Webseite des Veranstalters per FTP-Upload hochgeladen werden.
Für den Spielfilmwettbewerb des 34. FILMKUNSTFEST MV werden unter anderem folgende Preise vergeben:
- Hauptpreis „Der Fliegende Ochse“ für den besten Film, dotiert mit 10.000 €, gestiftet von der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- NDR-Regiepreis, dotiert mit 5.000 €, gestiftet vom Norddeutschen Rundfunk, Landesfunkhaus Schwerin
- Nachwuchs-Förderpreis der DEFA-Stiftung als Stipendium
- Preis der deutschsprachigen Filmkritik in der FIPRESCI, undotiert.
Weitere Preise werden ggf. bis zum 31.03.2025 auf www.filmkunstfest-mv.de bekanntgegeben.
Über die Preisvergabe entscheiden unabhängige Fachjurys bzw. das Publikum. Preisträger*innen sind - soweit nicht anders benannt - die Regisseure*innen.
Die Entscheidungen der Festivalleitung über Programmauswahl und Platzierung sowie die Entscheidungen der Jurys sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Über die Nominierung der max. 10 für den Wettbewerb ausgewählten Produktionen erfolgt eine Information und Einladung bis spätestens 31.03.2025.
Das Festival trägt die Kosten für die Ausrichtung der Wettbewerbe, für die Wettbewerbs- und die FIPRESCI-Jury sowie die Reise- und Unterbringungskosten für 1-2 Gäste pro Wettbewerbsbeitrag. Eine Filmmiete kann daher nicht gezahlt werden.
Die Vorführmedien der für den Wettbewerb nominierten Filme müssen zusammen mit dem Werbematerial bis zum 19.04.2025 im Festivalbüro eingegangen sein. Von der Ankunft bis zum Rückversand nach dem Festival sind die Kopien durch den Veranstalter versichert. Die Zusendung erfolgt auf Kosten des Absenders, die Kosten für die Rücksendung übernimmt das FILMKUNSTFEST MV.
Dieses Reglement hat ausschließlich für das 34. FILMKUNSTFEST MV Gültigkeit.
Download des Reglements als PDF-Datei